Warum brauchen Sie nach Änderungen der Gesetze der VAE immer noch ein Testament?

Die Nachlassplanung ist für Expats, die in den VAE leben, ist von großer Bedeutung. Wenn ein Expat verstirbt, wird nach dem Gesetz der VAE das Vermögen der verstorbenen Person eingefroren, bis ein entsprechender Gerichtsbeschluss erlassen wird. Die Familie muss die Gerichtsverfahren der Scharia befolgen, und der bestimmte Prozentsatz der Anteile wird an die vom Gericht identifizierten gesetzlichen Erben übertragen. Ein eingetragenes Testament ermöglicht es nicht-muslimischen Expatriates, ihre eigenen Begünstigten auszuwählen und sich vollständig vom Scharia-Gesetz zu distanzieren.

Das Ziviltransaktionsgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate (d. h. das Bundesgesetz Nr. 5 von 1985, herausgegeben am 15. Dezember 1985, geändert durch Bundesdekret Nr. 30 von 2020), befasst sich mit den Bestimmungen über Erbschaften und Testamente. Artikel 17 erlaubt es Nicht-Muslimen, das Gesetz ihrer Wahl im Rahmen ihres Testaments zu wählen. Dies kann durch Registrierung eines Testaments bei der zuständigen Regierungsbehörde erreicht werden.

Das Gesetz verstehen

Position vor der neuen Änderung im Jahr 2020

Testamente und damit verbundene Handlungen unterliegen den folgenden zwei Bundesgesetzen in den VAE:

Bundesgesetz Nr. 28 von 2005 über den Personenstand; und

Bundesgesetz Nr. 05 von 1985 über das Bürgerliche Gesetzbuch.

Artikel 1.3 des Personenstandsgesetzes erlaubt Expatriates, das Recht ihres Heimatlandes für die Verteilung von Vermögenswerten im Todesfall zu wählen. Die genannte Bestimmung unterliegt jedoch den einschlägigen Artikeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 17 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubte den Expats, die Gesetze ihres Heimatlandes auf ihr Vermögen in den VAE anzuwenden, indem sie ein Testament registrieren ließen.

Neue Änderung des BB-Nr. 30 von 2020

Die letzte Änderung des Zivilrechts der Vereinigten Arabischen Emirate (d. h. das Bundesdekret Nr. 30 von 2020) hat wesentliche Änderungen an Artikel 17 des Zivilgesetzbuchs gebracht.

Die wichtigste Gesetzesänderung betrifft den Wortlaut von Artikel 17 Absatz 3. Mit den Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt, wenn kein eingetragenes Testament vorliegt, für das bewegliche Vermögen das Recht des Heimatstaates des Erblassers.

Immobilien als Ausnahme

Immobilien sind eine Ausnahme von den Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Fehlen eines registrierten Testaments in den VAE würde bedeuten, dass die Immobilien des Verstorbenen gemäß den Bestimmungen der Scharia verteilt werden.

Warum brauchen Sie in den VAE noch ein Testament?

Es wird dringend empfohlen, ein ordnungsgemäß registriertes Testament in den VAE zu haben, um Ihr Vermögen zu sichern. Hier sind einige der Gründe dafür:

Vormund für minderjährige Kinder

Falls Sie Kinder unter 21 Jahren haben, ist es zwingend erforderlich, dass Sie durch ein eingetragenes Testament einen gesetzlichen Vormund für Ihre Minderjährigen ernennen. So können Sie Ihren minderjährigen Kindern Sicherheit bieten. Die Ehefrau ist im Falle des Todes des Ehemannes nicht automatisch Vormund minderjähriger Kinder.

Vertrieb von Immobilien

Immobilien sind eine Ausnahme von der Änderung bezüglich der Wahl des Heimatlandrechts für die Verteilung nach dem Tod. Immobilien können nur dann an einen Begünstigten Ihrer Wahl verteilt werden, wenn Sie über ein registriertes Testament verfügen, in dem die Begünstigten angegeben sind.

Alternative Begünstigte im Testament

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, alternative Begünstigte zu ernennen, um Ihr Vermögen zu verteilen, falls Ihre unmittelbare Familie vor Ihnen verstirbt. Sie können sicherstellen, dass Ihr Vermögen nur an die Personen verteilt wird, die Sie in Ihrem Testament erwähnt haben.

Zügiger und unkomplizierter Ablauf

Ein Todesfall in der Familie kann für jeden ein traumatisches Erlebnis sein. In Ermangelung eines Testaments sieht sich die Familie mit weiteren Kosten und Schwierigkeiten konfrontiert, das Eigentum an den Vermögenswerten zu beanspruchen. Der Nachweis der Rechtsvorschriften des Heimatstaates kann zeitaufwändig sein und Kosten im Zusammenhang mit der möglichen Beglaubigung/Beglaubigung der relevanten Auszüge des Rechts des Heimatstaates nach sich ziehen. Ein eingetragenes Testament ermöglicht es den Gerichten, schnell nach den Wünschen der verstorbenen Person vorzugehen.

Seelenfrieden

Mit einem Testament können Sie Ihre Wünsche in Bezug auf Ihr Vermögen umfassend darlegen. Da sowohl die Konten als auch die Vermögenswerte nach dem Tod eingefroren werden und nicht ohne Gerichtsbeschluss betrieben werden können, würde Ihnen das Verfassen eines Testaments die Gewissheit geben, dass Ihre Familienmitglieder in Bezug auf den Anteil jeder Person keinen Herausforderungen gegenüberstehen.

Für Expats, die in einem fremden Land leben, ist es zwingend erforderlich, den Rechtsschutz und die Systeme zu nutzen, die Effizienz gewährleisten, insbesondere in Angelegenheiten des persönlichen und familiären Wohlergehens.